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Saarland will sich für bessere Rahmenbedingungen im Betreuungswesen einsetzen

Eine leistungsgerechte Vergütung ist unabdingbar!

Andrea Schlarb, Landessprecherin des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB) im Saarland, und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter trafen sich mit Staatssekretär Dr. Jens Diener (Justizministerium) und Staatssekretärin Bettina Altesleben (Sozialministerium), um über den Referentenentwurf zur Reform der Betreuervergütung zu sprechen. Darüber hinaus wurde der Stand des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Hintergrund des Endes der Ampelkoalition und der bevorstehenden Auflösung des Bundestages thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Kritikpunkte des BdB und der Vorschlag des Verbandes für eine Zwischenlösung.

Saarland setzt auf konstruktiven Dialog 

Jens Diener betonte die gesellschaftliche Bedeutung der Betreuerarbeit: „Die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer – gesamtgesellschaftlich gesehen und gerade auch im Bereich der Justiz – schätze ich aus meiner eigenen Erfahrung als ehemaliger Betreuungsrichter sehr. Ihre Bedeutung wird bei der demographischen Entwicklung in unserem Land noch weiter steigen. Schon allein aus Gründen der Gewinnung weiterer qualifizierter Betreuerinnen und Betreuer, aber genauso als Zeichen der Wertschätzung der jetzt bereits aktiven, ist eine auskömmliche Vergütung unabdingbar. Das saarländische Justizministerium setzt sich daher für einen nahtlosen Übergang von der derzeitigen, befristeten Inflationsausgleichszahlung zu einem neuen Vergütungssystem ein. Wir werden den konstruktiven und vertrauensvollen Austausch mit dem BdB zum Betreuungsrecht weiter pflegen.“

Sozialministerium: Bessere Rahmenbedingungen sind zentral 

Staatssekretärin Bettina Altesleben hob die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen hervor: „Als Sozialministerium ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise aufgrund einer Krankheit oder Behinderung rechtlich nicht mehr selbst besorgen können, fachkundig unterstützt werden. Damit es auch weiterhin genügend ehrenamtliche Betreuer*innen, aber auch Berufsbetreuer*innen gibt, sprechen wir uns für eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen aus. Neben einer auskömmlichen Refinanzierung zählen hierzu aber auch eine größere Wertschätzung der Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer sowie gute fachliche Qualifizierung- und Weiterbildungsangebote. Beispielsweise durch den Saarländischen Betreuertag oder auch den von uns unterstützten Sachkundelehrgang an der Universität des Saarlandes und ein ebenfalls dort angesiedeltes Fortbildungsprogramm ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit bereits aktiv geworden. Ministeriumsübergreifend schätzen wir die Arbeit aller rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer und ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben sehr und setzen uns daher weiterhin für sie ein.“

BdB unterstreicht Handlungsbedarf 

Andrea Schlarb und Harald Freter wiesen auf die dringende Notwendigkeit hin, den vorliegenden Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten. Sie forderten, kurzfristig eine Erhöhung der Vergütung um mindestens 12,7 Prozent als Übergangslösung zu beschließen. Diese sei unerlässlich, um die Qualität der Betreuung zu sichern und die Existenz von Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereinen zu gewährleisten. Harald Freter: „Wir fordern vom noch amtierenden Bundestag, umgehend den Weg für eine solche Übergangslösung frei zu machen. Zumal der Inflationsausgleich Ende 2025 ausläuft.“

Die BdB-Landessprecherin sprach die kritische Auszahlungssituation von Betreuervergütungen an: „Bei Betreuer*innen mit einer hohen Anzahl an Betreuungen stehen bis zu fünfstellige Beträge offen, damit geraten diese in finanzielle Schwierigkeiten und fürchten, ihre Fixkosten – darunter auch Angestelltengehälter – nicht fristgerecht bezahlen zu können. Wir hoffen auf eine Vereinfachung der Auszahlung bei den Amtsgerichten und somit auf schnelleren Zahlungseingang“, so Andrea Schlarb.

Der BdB wird den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern fortsetzen und weiterhin für eine nachhaltige Reform des Vergütungssystems eintreten. 

Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.