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SPD-Fraktion lud Expert*innen des Betreuungswesens zu einem Fachgespräch zur Reform der Betreuervergütung:

„Es besteht großer Verbesserungsbedarf!“

Im Rahmen eines Fachgesprächs der SPD-Bundestagsfraktion diskutierten Expert*innen aus dem Betreuungswesen die geplante Reform der Betreuervergütung. „Nach Durchsicht des Referentenwurfs haben wir gesehen, dass großer Verbesserungsbedarf besteht“, sagte Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag: „Auch wir haben das durchgerechnet – mit dem Ergebnis, dass in der Praxis in vielen Fällen weniger statt mehr Geld ankommt. Das darf nicht der Fall sein. Wir wissen, dass wir das Betreuungswesen insgesamt stärken müssen und nicht schwächen dürfen. Der Entwurf hat das vollkommen falsche Signal gesendet und wird so unter keinen Umständen kommen.“

Kritik: dramatische Einkommenseinbußen

Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB): „Der Referentenentwurf erfüllt nicht die Anforderungen der Praxis und gefährdet die Existenz vieler beruflicher Betreuer*innen und Betreuungsvereine.“ Die vorgesehene Pauschalvergütung könne den gestiegenen Ansprüchen an die Qualität nicht gerecht werden. Für das Gros der Klient*innen – mittellos, im eigenen Haushalt lebend – sieht der Entwurf eine Absenkung der Betreuervergütung vor. „Zu erwarten sind dramatische Einkommenseinbußen von 4,7 bis 7,6 Prozent. Das ist ein Rückschritt und inakzeptabel. Wir fordern eine leistungsgerechte und dynamisierte Vergütung, die Qualität sichert und Anreize für nachhaltige Betreuung setzt“, betonte Becker.

Forderungen an die Politik

Der BdB sowie weitere Verbände und Interessenvertreter*innen fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs und kurzfristige Zwischenlösung. „Wir schlagen als Zwischenlösung eine Erhöhung aller Pauschalen der Betreuervergütung um 12,7 Prozent vor, so wie es im Vorwort des Referentenentwurfs angekündigt ist. Dies könnte ein klares Signal setzen und das Vertrauen in die Reformbereitschaft der Politik stärken“, so der Bdb-Vorsitzende.

Das Fachgespräch zeigte zudem, dass die Finanzierung der Reform eine zentrale Herausforderung bleibt. Sonja Eichwede betonte, dass „der Konflikt zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung der Reform dringend gelöst werden muss.“

Zukunftsperspektive

Der BdB appellierte, die Zeit bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode effektiv zu nutzen, um eine fundierte Reform zu erarbeiten. „Wir brauchen endlich eine langfristige und tragfähige Lösung, die das Betreuungswesen stabilisiert und zukunftsfähig macht“, so Thorsten Becker abschließend.

Der Austausch mit den Expert*innen sei Sonja Eichwede wichtig: „Wer auch immer in der nächsten Legislatur die Regierung stellen oder an ihr beteiligt sein wird – wir müssen jetzt eine fundierte Vorarbeit leisten, um möglichst schnell in einen Reformprozess zu kommen. Der Inflationsausgleich wird nicht ersatzlos zum 31.12.2025 auslaufen. Wir müssen das Betreuungswesen stabilisieren, in Teilen sogar retten. Gegebenenfalls werden wir einen Parallelvorschlag erarbeiten, der zügig nach den Wahlen ins parlamentarische Verfahren gehen kann.“

Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.