Evaluation der Betreuervergütung 2024: BdB drängt auf Reform
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Das Gespräch fand in Berlin statt. Neben Thorsten Becker vertrat BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter den Verband. Hintergrund ist die Evaluation der Betreuervergütung, die bis Ende 2024 vom Bundesministerium der Justiz durchgeführt wird.
Mehraufwände durch Reform
BdB-Geschäftsführer Harald Freter sagte: „Die Reform des Betreuungsrechts hat neue Qualitätsmaßstäbe verankert – dazu zählt beispielsweise die Unterstützte Entscheidungsfindung. Unsere Mitgliederbefragung hat gezeigt, dass die Reform mit erheblichen Mehraufwänden verbunden ist. Allein durch die erweiterten Berichtspflichten. Konkret sind dies durchschnittlich 425 Stunden pro Jahr. Bei einer Arbeitszeit von 1.588 Stunden jährlich sind dies 27 Prozent mehr. Dem entsprechend sollte die Vergütung angepasst werden.“
Vernünftige Rahmenbedingungen
Staatsminister Eisenreich betonte das Engagement Bayerns für die rechtliche Betreuung: „Ob nach einem Unfall, durch eine schwere Krankheit oder infolge des Alters: Jeder von uns kann in die Situation geraten, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Rechtliche Betreuer leisten eine außerordentlich wichtige Aufgabe für die Menschen in unserer Gesellschaft, die auf Unterstützung angewiesen sind. Das muss auch angemessen entlohnt werden. Bayern setzt sich deshalb für vernünftige Rahmenbedingungen ein.“
Vereinfachung und Bürokratieabbau
Der BdB fordert eine radikale Vereinfachung der Betreuervergütung und die Abschaffung des dreistufigen Systems. Der Verband versteht die Forderung auch als Beitrag zum Bürokratieabbau. Eine weitere Forderung nimmt die Berichtspflichten in den Blick, die seit Inkrafttreten der Reform nötig sind.
Thorsten Becker: „Die Berichtspflichten sind übertrieben. Sie machen unfassbar viel Arbeit – nicht nur für Berufsbetreuer*innen sondern auch für Gerichte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Wir plädieren für gute und gründliche Stichproben anstelle dieses Bürokratiemonsters, das hier entstanden ist.“
Der bayerische Staatsminister der Justiz: „Die Berufsbetreuerinnen und -betreuer leisten eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit. Es ist daher zu prüfen, wie sie entlastet werden können: Die Berichtspflichten müssen auf das Maß beschränkt sein, das zum Schutz der Betreuten erforderlich ist.“
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.