Jahrestagung 2024: Finanzierungslücke schließen, Vergütung muss steigen
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Gesetzentwurf in Arbeit
Das Bundesministerium der Justiz hat eine repräsentative Umfrage unter Berufsinhaber*innen durchgeführt, an einem Gesetzentwurf werde bereits gearbeitet, kündigte Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck in ihrem Grußwort an: „Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem zuständigen Fachreferat arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, einen Gesetzentwurf für eine Reform des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz so rechtzeitig vorzulegen und mit den Ländern abzustimmen, dass noch in dieser Legislaturperiode Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden können.“
Angemessene Vergütung muss gewährleistet sein
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg, sagte: „Es steht fest, dass die Vergütungssätze nicht auf dem Stand des Jahres 2019 stehen bleiben können. Die Vergütungspauschalen müssen vielmehr so angehoben werden, dass eine angemessene Vergütung ihrer im Betreuungssystem so wichtigen Tätigkeit gewährleistet bleibt.“
Berufsbetreuer*innen leisten wertvolle Arbeit
Thorsten Riehle, Mannheims Bürgermeister für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur, betonte: „Wir haben hier eine Berufsgruppe, die sich sehr engagiert, die für unsere Gesellschaft sehr wertvolle Arbeit leistet und auf der anderen Seite die Finanzierung selbst tragen muss und letzten Endes diesen Ausgleich, den es braucht, nicht erhält. Das müssen wir verändern.“
Parteiübergreifende Einigkeit über Reform
Auf der politische Podiumsdiskussion zum Abschluss der Tagung zeigten sich SPD, Grüne und CDU selten einig über die Frage der Reform.
Die Bundestagsabgeordnete und betreuungsrechtliche Sprecherin der SPD-Fraktion Luiza Licina-Bode findet, dass Gesellschaft und die Politik es nicht einfach hinnehmen und ignorieren können, vor welch großen akuten Problemen die Betreuungslandschaft steht: „Wir müssen es gemeinsam hinkriegen und Prioritäten setzen, um gerade eben diesem wichtigen Bereich in unserer Gesellschaft auch entsprechende Anerkennung und Entlohnung gewähren, die diese verdient.“
Awet Tesfaiesus, betreuungsrechtliche Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte: „Es macht keinen Sinn, diesen Beruf auszuüben, wenn ich letztlich unterm Strich nur ein Minusgeschäft mache und mehr Geld reinstecke, als ich rausbekomme. Es ist unverantwortlich auch den Angestellten gegenüber, der eigenen Familie gegenüber.“ Die Reform sei dringend nötig, zumal der Bedarf an Berufsbetreuer*innen stetig steige, während immer weniger Menschen bereit seien, diese wichtige Tätigkeit auszuüben.
Arnulf Freiherr von Eyb, CDU-Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg: „Berufsbetreuer unterstützen Menschen, die sich selber nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern können. Und das muss auch, wie man so schön sagt, auskömmlich sein. Deswegen unterstütze ich die Forderung nach mehr Geld. Aber welchen Weg wir einschlagen, damit das realisiert werden kann, ist noch eine Frage, die intensiv diskutiert werden muss.“
Politischer Druck
Thorsten Becker betonte zum Ende der Tagung, dass für die Reform noch dicke Bretter zu bohren seien, zumal ein Reformgesetz die Zustimmung des Bundesrates benötige: „Wir sind aufgefordert, großen politischen Druck zu entfalten, um letzten Endes wirklich zu einer leistungsgerechten Vergütung zu kommen.“
Mehr Informationen:
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Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.