Gesetzentwurf der Bundesregierung verfehlt sein Ziel
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Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um „die finanzielle Mehrbelastung abzufedern, die ihnen infolge der Inflation entstanden ist“, heißt es im Gesetzentwurf. Thorsten Becker: „Wir wissen sehr zu schätzen, dass die Bundesregierung die Dringlichkeit eines Inflationsausgleichs anerkannt hat und handeln will. Nur leider greift der Plan viel zu kurz.“
Im Gesetzentwurf ist eine Zahlung von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat vorgesehen. Der BdB hatte 25,89 Euro pro Betreuung und Monat errechnet und gefordert. Grundlage ist eine Studie, die belegt, dass sich die Kosten für Berufsbetreuer*innen seit 2019 um durchschnittlich 19,3 Prozent erhöht haben.
Hauptkritikpunkt des Verbands am Gesetzentwurf ist die Berechnungsgrundlage. Thorsten Becker nennt Beispiele: „So dient als Referenz der festangestellte Behördenbetreuer. Jedoch arbeitet die überwiegende Mehrheit in unserer Branche selbstständig, viele managen Betreuungsbüros mit Angestellten. Als Selbständige müssen sie neben ihren persönlichen Lebenshaltungskosten die Betriebskosten finanzieren und bei ihren Angestellten den Arbeitgeberanteil. Der Inflationsausgleich orientiert sich an den Tarifen im Öffentlichen Dienst an der Gehaltsstufe S12. Doch wäre unsere Tätigkeit aufgrund ihrer Komplexität bei Stufe S14 einzuordnen. Hinzu kommt: Im Gegensatz zu Tarifangestellten im Öffentlichen Dienst soll der Inflationsausgleich nicht teilweise steuerfrei gewährt werden. Mit 7,50 Euro sind die gestiegenen Kosten nicht im Entferntesten zu decken!“
Ärgerlich sei, dass die Stimme der Experten und Fachverbände im Gesetzentwurf ignoriert wurde. Thorsten Becker: „Alle Sachverständigen sind der Auffassung, dass ein Inflationsausgleich von 7,50 Euro nicht reichen wird, um viele Betreuungsvereine und selbstständige Betreuer*innen vor Insolvenz oder Geschäftsaufgabe zu bewahren. Wir alle haben schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf abgegeben, haben Berechnungen und Studien vorgelegt – nichts davon ist zu unserem großen Bedauern in den Gesetzentwurf eingegangen.“
Am 8. November werden Experten und Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gehört. Thorsten Becker wird die Einschätzung des BdB vortragen.
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.