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Pressemitteilung

Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts: Insgesamt positiv, doch Ehegattenvertretung gehört nicht ins Gesetz | MdB Katja Keul (B`90/Grüne) kritisiert, dass die Ehegattenvertretung an das Gesetz angedockt werden soll

Berlin/Hamburg, den 02. Dezember 2020 – Die Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) hält den Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts im Grundsatz für „eine lobenswerte und systematische Überarbeitung des Betreuungsrechts im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).“ Im Gespräch mit Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sagte sie weiter: „Es ist zwar nicht alles erreicht, aber der Gesetzentwurf ist ein großer Fortschritt für das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten.“ Scharf kritisierte die Politikerin, dass „der Unsinn der Ehegattenvertretung erneut an das Gesetz angedockt wurde, was das an sich fortschrittliche und kluge Gesetz an dieser Stelle entwertet“, so Katja Keul.