BdB begrüßt Gesetzentwurf und kritisiert Berechnungsgrundlagen

Gut gemeint, schlecht gerechnet!

„Wir begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), das die Forderung u.a. des BdB nach einem Inflationsausgleich für Berufsbetreuer*innen aufgegriffen und nun einen Referentenentwurf vorgelegt hat“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB).

Der Verband nimmt Stellung zum Gesetzentwurf und formuliert Kritikpunkte. So entspreche die Berechnungsgrundlage nicht den Realitäten im System Betreuung. Thorsten Becker: „Der Entwurf verfolgt den Ansatz, die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst anhand der Referenz eines angestellten Vereinsbetreuers auf die einzelne Betreuung umzulegen.“

Doch arbeite die Mehrheit der Berufsbetreuer*innen selbstständig, und auch Betreuungsvereine hätten mehr zu finanzieren als Personalkosten, so Becker weiter: „Der Entwurf läuft insofern an der Lebenswirklichkeit vorbei, als Berufsbetreuer*innen aus einer eventuellen Vergütungsanpassung nicht nur ihre erhöhten Betriebsausgaben, sondern auch ihren persönlichen Lebensunterhalt bestreiten müssen. Und Betreuungsvereine haben nicht nur die Gehälter ihrer Mitarbeiter*innen zuzüglich des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgaben zu finanzieren, sondern auch ihre gestiegenen Betriebsausgaben. Einen Inflationsausgleich an die Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst zu knüpfen, kann diesen Rahmenbedingungen nicht gerecht werden.“

In seiner Stellungnahme nennt der BdB die Kostensteigerungen im Einzelnen. So belegen die Ergebnisse einer Umfrage unter Berufsbetreuer*innen, dass seit 2019 die Kosten für Mitarbeitende um 21,7 Prozent gestiegen sind, die Raumkosten um 19,2 Prozent, die Versicherungskosten um 18,3 Prozent und die sonstigen Kosten um 18,2 Prozent. Das bedeutet: Im Mittel sind die Kosten für Berufsbetreuer*innen zwischen 2019 und 2022 um 19,3 Prozent gestiegen.

Thorsten Becker: „Diese Kostensteigerungen müssen gegenfinanziert werden. Zahlt man Berufsbetreuer*innen einen gleich hohen Inflationsausgleich wie einem Angestellten im öffentlichen Dienst, so bleibt ihm/ihr unter dem Strich ein wesentlich geringerer Betrag übrig als einem Angestellten, der auf Grundlage des Tarifvertrags öffentlicher Dienst Bund und Kommunen (TVöD) bezahlt wird.“ Hinzu käme, dass der Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst teilweise steuer- und abgabenfrei ist, für Vereine und Selbstständige jedoch nicht. An dieser Stelle besteht unbedingter Korrekturbedarf am Gesetzentwurf, indem entweder ebenfalls eine Steuerfreiheit bestimmt wird oder eine Ausgleichszahlung.

Im Ergebnis bleibt der BdB bei seiner Forderung, den Inflationsausgleich durch eine Erhöhung der Vergütung um 19,3 Prozent zu gewährleisten. Bezogen auf die durchschnittliche Vergütung je Betreuung in Höhe von 134,17 Euro[1] wäre das ein Betrag von 25,89 Euro monatlich für jede Betreuung. Der Gesetzentwurf sieht lediglich 7,50 Euro pro Monat und Betreuung vor.

Thorsten Becker: „Eine eklatante Diskrepanz. Angesichts einer Ausgleichszahlung, die viel zu kurz greift, befürchten wir, dass für selbständige Berufsbetreuer*innen und für Betreuungsvereine keine kostendeckende Refinanzierung ihrer Arbeit möglich sein wird. Und erst recht keine leistungsgerechte Vergütung. Die Folge: Weitere Betreuungsvereine werden schließen, Betreuungsbüros aufgeben. Das wird teuer, denn in dieser Situation werden Betreuungsbehörden als ‚Ausfallbürgen‘ die Betreuungen übernehmen müssen. Das dürfte zu einer erheblichen personellen und finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führen.“


[1] Ermittelt durch das Institut für Freie Berufe: Ergebnisse der Mitgliederbefragung zum Warenkorb

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | X: @BdB_Deutschland

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de

Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!

Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.