Thorsten Becker fordert hohe Qualifikation für Berufszugang
Es brauche Fachlichkeit und Methode, um Menschen in Lebenslagen großer Verletzlichkeit qualifiziert zu unterstützen: „Die Anforderungen an eine fachliche Mindestqualifikation als Zugangshürde zum Beruf dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden“, so Becker weiter. Hintergrund ist die Reform des Vormünder- und Betreuungsrechts, die Bundestag und Bundesrat im März verabschiedet hatten. Die Reform sei ein großer Fortschritt für Berufsbetreuer/innen. Erstmals, so Becker weiter, „findet durch das künftige Zulassungs- und Registrierungsverfahren eine Anerkennung des Berufs statt. Dafür haben wir uns seit Jahren eingesetzt.“ Wie hoch oder niedrig die Hürden gesetzt werden, definiert künftig eine Rechtsverordnung, die nun erarbeitet wird. Der BdB habe sehr genaue Vorstellungen, so Becker, „die wir in den nun folgenden Diskussionsprozess einbringen werden."
Die digitale Jahrestagung stand unter der Überschrift „Endlich Anerkennung. Jetzt Qualität nachhaltig sichern!“ Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht, SPD, sagte in ihrem Grußwort, es sei ein zentrales Anliegen der Reform, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu sichern: „Viele tausende berufliche Betreuerinnen und Betreuer leisten in Deutschland wertvolle Arbeit im Dienst der Betreuten. Ohne die berufliche Betreuung wäre das Betreuungswesen nicht denkbar. Und deshalb wollen wir die berufliche Betreuung stärken und wir wollen sie weiter qualitativ verbessern. Aus diesem Grund führen wir ein Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer ein. Wer den Beruf des Betreuers ausüben möchte, muss künftig seine persönliche und fachliche Eignung nachweisen. In einem bundeseinheitlichen Verfahren nach transparenten und klaren Regeln. Mit dieser Neuerung verschaffen wir dem Beruf des Betreuers endlich eine formale Anerkennung.“
Die Keynote sprach Bremens früherer Bürgermeister Dr. Henning Scherf, SPD. Er würdigte die Leistungen der Betreuer*innen für eine alternde Gesellschaft, in der zunehmend auch junge Menschen Unterstützung in der Bewältigung ihrer rechtlichen Angelegenheit benötigen – beispielsweise aufgrund psychischer Erkrankungen: "Die rechtliche Betreuung ist ein wichtiger Baustein, der er es ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung, Demenz oder einer psychischen Erkrankung selbstbestimmt und selbstständig leben können. Betreuer*innen haben einen komplexen Beruf, der qualifizierte Kenntnisse erfordert. Ich bin sehr dafür, dass man als Regelfall den Hochschulabschluss verlangt.“
Die Jahrestagung des BdB wurde erstmals als Digitalkongress durchgeführt. Mehr als 350 Teilnehmer diskutieren noch bis heute Abend in Fachforen, Arbeitsgruppen und Chats über die Herausforderungen und Chancen der Berufsbetreuung unter den Rahmenbedingungen, die das Reformgesetz schafft. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.