Justizministerin Franziska Weidinger sieht Handlungsbedarf
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Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger begrüßt zudem die Überprüfung der Vergütungssätze für Berufsbetreuer*innen durch den Bund: „Es gilt das System Betreuung zu stabilisieren. Die Tätigkeit der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer ist wichtig.“
Die Kosten für Berufsbetreuer haben sich nach Angaben des Bundesverbandes seit 2019 durchschnittlich um 19,3 Prozent erhöht. Das hat eine Studie des Instituts für freie Berufe im Auftrag des BdB ergeben. Der Verband fordert einen Inflationsausgleich in Höhe von 25,89 Euro pro Betreuung und Monat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Vorschlag Bundesjustizministeriums (BMJ) erkennt an, dass Handlungsbedarf besteht, sieht jedoch 7,50 Euro pro Monat und Betreuung vor. Harald Freter: „Die Berechnungsgrundlagen stimmen nicht mit den Realitäten überein. So wird zum Beispiel der festangestellte Vereinsbetreuer als Referenz genommen. Tatsächlich arbeitet die Mehrzahl der Betreuerinnen und Betreuer selbstständig. Auch soll der Inflationsausgleich im Gegensatz zu Tarifangestellten nicht steuerfrei gewährt werden. Unsere Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen, es handelt um nicht mehr als die bloße Deckung der gestiegenen Kosten.“
Fred Rehberg: „Die wirtschaftliche Lage führt schon jetzt zu einer Erosion des Betreuungswesens. Wir beobachten in ganz Deutschland einen signifikanten Verlust an Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen, die angesichts der Teuerung nicht kostendeckend arbeiten können. Das kann nicht im Interesse des Staates sein, denn ohne unsere Dienstleistung wird es richtig teuer.“
Jana Zober-Kühne: „Die Rahmenbedingungen sind vielerorts unattraktiv. So wird es schwer bis unmöglich, junge Menschen für den Beruf zu gewinnen. Die Betreuungsbehörden in Halle an der Saale, wo ich tätig bin, suchen, es gibt wenig Resonanz. Das sollte zu denken geben.“
Im Gespräch mit Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, wurde die Lage der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer im Bundesland diskutiert. Nach Angaben des BdB sind Außenstände und verspätete Zahlungen durch die Justiz kein Einzelfall. Justizministerin Weidinger sagte dazu: „Ich danke für die wichtigen Hinweise. Wir werden unsere Abläufe überprüfen und das weitere Vorgehen mit dem Oberlandesgericht Naumburg besprechen, um hier Abhilfe zu schaffen.“
Ministerin Weidinger kündigte an, dass sie die Gespräche mit dem Bundesverband BdB fortsetzen wird.
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.