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BdB im Gespräch mit dem Deutschen Städtetag

Kommunaler Spitzenverband will leistungsgerechte Betreuervergütung zum Thema machen

Wir haben durchaus eine Parallelität in der Interessenlage – ob Städte oder Berufsbetreuer*innen bzw. Betreuungsvereine. Eine leistungsgerechte Betreuervergütung entlastet unterm Strich die Kommunen und hilft, dass wir genügend qualifizierte Betreuer*innen für diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe gewinnen.“ Dies sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Stefan Hahn im Gespräch mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB). Hahn, der auch das Dezernat Arbeit, Jugend, Gesundheit und Soziales beim Deutschen Städtetag leitet, erklärte, der Städtetag werde gegenüber Bund und Ländern eine entsprechende Erhöhung der Betreuervergütung thematisieren.

Der Städtetag wird gegenüber Bund und Ländern eine entsprechende Erhöhung der Betreuervergütung thematisieren. @ Shutterstock

Kostenlawine rollt auf Kommunen zu

Sollte die Reform der Betreuervergütung scheitern oder der nun vorliegende Referentenentwurf Gesetz werden, so rolle auf Städte und Kommunen eine „Kostenlawine“ zu, betonte der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker: „Seit 20 Jahren ist die rechtliche Betreuung unterfinanziert. Die Inflation infolge des Ukrainekriegs hat die Lage weiter verschärft. Das führt dazu, dass berufliche Betreuerinnen und Betreuer, insbesondere aber auch Betreuungsvereine ihren Dienst einstellen, weil sie ihre Tätigkeit nicht mehr finanzieren können.“ Wo Vereine und Berufsbetreuer*innen fehlten, müssten die Betreuungsbehörden vor Ort als Ausfallbürge tätig werden: „Da die Betreuungsbehörden aus den Etats der Kommunen finanziert werden, sind die Mitglieder des Deutschen Städtetags unmittelbar betroffen“, so Becker weiter.

Vereinfachung des Systems und leistungsgerechte Vergütung

Ziel müsse es sein, die Betreuervergütung so auszugestalten, dass sie ein qualitätsvolles Arbeiten ermöglicht sowie die vorhandenen Strukturen und das Knowhow bewahrt: „Rechtliche Betreuung darf nicht auf die Betreuungsbehörden zurückfallen“, sagte Thorsten Becker, „auch um die unabhängige, staatsferne Interessenvertretung nicht zu gefährden.“

BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Wir haben zwei Ziele: eine starke Vereinfachung des Vergütungssystems und eine leistungsgerechte Bezahlung von Berufsbetreuer*innen.“ Das Gesetzgebungsverfahren stocke seit einiger Zeit, so Freter: „Der Bund hat die Kompetenz, und die Länder bezahlen. Deswegen ist der Bund schon frühzeitig in die Kommunikation mit den Ländern gegangen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf wird für viele zu Umsatzeinbußen führen.“

Enges Zeitfenster für Reformgesetz

Ein reformiertes Vergütungssystem könnte Anfang des Jahres 2026 in Kraft treten. Gegen den Gesetzentwurf regt sich massiver Widerstand. Der BdB fordert Rücknahme und Überarbeitung. Thorsten Becker: „Da ist nach wie vor ein dickes Brett zu bohren. 2025 endet die Legislatur, ein neuer Bundestag wird gewählt. Das Zeitfenster für die Reform schließt sich.“

Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | BdB-Vergütungskampagne| LinkedIn

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.