Lösungen für eine faire Vergütung gesucht
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Reformbedürfnisse und Herausforderungen
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB, stellte die Position des Verbands vor: „Die mit dem Reformgesetz und der Inflation verbundenen Mehraufwände müssen realistisch vergütet werden, da andernfalls die Existenz vieler Berufsbetreuer*innen auf dem Spiel steht. Im Referentenentwurf ist dies nicht berücksichtigt.“ Er kritisierte die aktuellen Berechnungen, die zu erheblichen finanziellen Einbußen führen würden, und appellierte an die Bundesländer, eine anpassungsfähige und fairere Lösung zu unterstützen.
Justizminister signalisiert Verständnis und Verhandlungsbereitschaft
Justizminister Limbach zeigte Verständnis für die Sorge der Berufsbetreuer*innen. Eine nachhaltige Finanzierung sei wichtig und rechtliche Betreuung sei eine Pflichtaufgabe des Staates. Zugleich stelle sie den größten Posten im Sachhaushalt der Justiz dar. Der Minister sicherte zu, gemeinsam mit dem Bund nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Limbach betonte: „Es ist wichtig, das System der Betreuungsvergütung gerecht weiterzuentwickeln und dabei entstehende Unwuchten im System auszugleichen.“
Lösungsansätze für eine gerechte Vergütung
Der BdB verwies darauf, dass auch der Inflationsausgleich bei weitem nicht ausreiche, um eine leistungsgerechte Vergütung zu erzielen. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter rechnete vor: „Der Inflationsausgleich fällt bald weg. So kommen in das System Betreuung unterm Strich nur 38,6 Millionen Euro netto. Das sind 3,7 Prozent mehr, nicht wie im Entwurf behauptet ein Plus von 12,7 Prozent. Wenn nun davon ein erheblicher Teil in die Steigerung der Tabelle A fließt, wundert es nicht, dass es in anderen Konstellationen zu deutlichen Verlusten kommt.“
Hülya Özkan, BdB-Landessprecherin, hob hervor, dass viele Berufsbetreuer*innen faktisch 15 Prozent weniger Einkommen haben werden, sollte der Entwurf Gesetz werden: „Die momentanen Vorschläge im Entwurf führen zu untragbaren Mindereinnahmen. Auch muss aus unserer Sicht dringend eine Dynamisierung der Betreuervergütung eingeführt werden.“
NRW für Entbürokratisierung und Unterstützung von Berufsbetreuern
Justizminister Benjamin Limbach signalisierte bezüglich der derzeitigen strukturellen Ausgestaltung des Reformgesetzes Verhandlungsbereitschaft und betonte, dass eine Lösung nicht am Bundesrat scheitern solle. Nordrhein-Westfalen befürwortet laut Limbach auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung, um die berufliche Praxis der Betreuer*innen zu erleichtern.
Gemeinsames Ziel: Nachhaltige Reform der Betreuervergütung
Beide Seiten vereinbarten, in engem Austausch zu bleiben und die Belange der Berufsbetreuer*innen in den kommenden Verhandlungen weiterhin aktiv zu vertreten.
Der BdB wird sich weiterhin für eine Vergütung einsetzen, die den Mehraufwänden und der wichtigen gesellschaftlichen Rolle der Berufsbetreuer*innen gerecht wird.
Das Gespräch fand wenige Stunden vor dem Bruch der Berliner Regierungskoalition statt.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | Linkedin | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.