Politische Gespräche und eine Demonstration sollen dem Appell Nachdruck verleihen
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Reform auf Eis
Der Gesetzentwurf zur Reform des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) konnte bisher nicht verabschiedet werden. „Sollte das Gesetz nicht mehr beschlossen werden, läuft Ende 2025 der Inflationsausgleich aus, und die Vergütung fällt auf den Stand von 2023 zurück“, warnt Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB. „Es besteht dringender Handlungsbedarf.“
Zwischenlösung: 12,7 Prozent Erhöhung
Um das Betreuungswesen vor massiven Einnahmeverlusten zu bewahren, schlägt der BdB eine pragmatische Zwischenlösung vor. „Eine Vergütungserhöhung um mindestens 12,7 Prozent könnte durch einen einfachen Aufschlag auf alle Tabellenwerte umgesetzt werden. Darüber könnte nach unserem Eindruck schnell Einvernehmen zwischen Bund und Ländern erzielt werden“, so Thorsten Becker.
Klare Signale für Überarbeitung
Die bisherige Reformplanung war auf breite Kritik gestoßen. Eine Petition des BdB mit mehr als 15.000 Unterschriften und der massive Protest zahlreicher Akteure haben offenbar Wirkung gezeigt. „Uns haben klare Signale erreicht, dass der Entwurf grundlegend überarbeitet werden soll“, betont Becker: „In jedem Fall muss ein ersatzloser Wegfall des Inflationsausgleichs Ende 2025 verhindert werden.“
Appell an Regierung und Bundestag
Angesichts der politischen Unsicherheiten fordert der BdB die verbleibende Regierung und den amtierenden Bundestag auf, rasch zu handeln. „Wir erwarten, dass alle Verantwortlichen Sorge tragen, dass zumindest eine Zwischenlösung vor der Auflösung des jetzigen Bundestages beschlossen wird“, erklärt Becker. Dies sei auch durch ein beschleunigtes parlamentarisches Verfahren möglich.
Perspektive: Grundlegende Reform
Die vorgeschlagene Erhöhung sieht der BdB als Übergangslösung. „Eine dauerhaft leistungsgerechte und vereinfachte Vergütung bleibt weiterhin unser Ziel“, stellt Thorsten Becker klar. Der Verband fordert Minister Wissing auf, die Zeit bis zur nächsten Regierungsbildung zu nutzen, um einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzubereiten.
Der BdB wird die Gespräche mit den Bundestagsfraktionen und Landesjustizministerien intensivieren und seine Kampagne fortsetzen. Eine Demonstration vor der Justizministerkonferenz ist für den 28. November 2024 geplant.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | Linkedin | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.