Der BdB trifft Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU)

Reform schafft einheitliches Berufsbild und sichert Qualität

„Die Aufgaben für die hauptamtlichen Betreuer sind vielschichtig und anspruchsvoll. Ein klarer rechtlicher Rahmen schafft ein einheitliches Berufsbild und ermöglicht es, die Qualität der Betreuung auch in Zukunft sicherzustellen.“ Dies sagte Niedersachsen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) im Gespräch mit Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.

Mit der Reform des Berufsbetreuerrechts werde ein wichtiger Prozess in Gang gesetzt, um die Berufsbetreuung weiterzuentwickeln, so Havliza: „Daher ist es besonders gut und wichtig, mit den Vertretern dieser Berufsgruppe in einem konstruktiven Austausch zu bleiben. Denn am Ende wollen wir alle dasselbe: Wenn eine Betreuung nötig wird, wünscht sich jeder einen fachlich qualifizierten und auch menschlich zugewandten Helfer.“

Schwerpunktthema des Austauschs war die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV), die am 8. Juli im Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Verordnung regelt, unter welchen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sich Berufsbetreuerinnen und -betreuer registrieren lassen können.

Ein noch strittiger Punkt ist die geplante Vollprivilegierung für Jurist*innen sowie für Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen, gegen die der BdB erneut Position bezog. Thorsten Becker argumentierte: „Es muss sichergestellt sein, dass die Kernkompetenzen für die Betreuung nachgewiesen werden – unabhängig von der Ausbildung des Kandidaten oder der Kandidatin. Die Unterstützte Entscheidungsfindung[1] spielt dabei eine zentrale Rolle.“

Kritisch sieht der BdB die sogenannte Generalöffnungsklausel. Harald Freter: „Wir hoffen sehr, dass die Klausel noch abgewendet werden kann, da sie das Registrierungs- und Zulassungsverfahren vollkommen aufweicht. Dies stünde im eklatanten Widerspruch zum Ziel der Reform – die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken. Außerdem würde dies zu einem vollkommen uneinheitlichen Verwaltungshandeln führen. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.“

Ein wichtiges Thema des Gesprächs war die Kostenentwicklung, die nun durch die Inflation befeuert werde. Daraus resultiere die Notwendigkeit einer vorgezogenen Dynamisierung der Vergütung, so die BdB-Vertreter. Eine vom BdB geforderte Berücksichtigung im Rahmen der geplanten Evaluation bis Ende 2024 durch das Bundesministerium der Justiz bewertete auch Ministerin Havliza als nachvollziehbar.

[1] Unterstützte Entscheidungsfindung ist ein Konzept zur Unterstützung von Betreuten. Sie ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert und spielt im Berufsalltag von Betreuer*innen eine zentrale Rolle. Betreuer*innen versetzen die Klient*innen mittels Unterstützter Entscheidungsfindung in die Lage, selbstbestimmte Entscheidungen für ihr Leben treffen zu können.

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Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
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