Appell an die Politik

Retten Sie die Betreuungslandschaft!

BdB-Landesgruppe Berlin übergibt Resolution zur Notlage von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen an Vorsitzenden der Justizministerkonferenz

v.l.n.r.: Heike Wanke, Sylvie Kairis, Justizminister Georg Eisenreich und Fred Rehberg © Dirk Lässig/BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) fordert durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern und unverzüglich das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen: „Wenn die Politik jetzt nicht handelt, werden Betreuungsvereine und selbstständige Berufstreuer*innen reihenweise aufgeben müssen. Klient*innen werden die Unterstützung verlieren, die sie benötigen, um ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Das kann nicht im Sinne unserer Gesellschaft sein“.

Mit diesem dringenden Appell übergaben Vertreter*innen der Landesgruppe Berlin die Resolution des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen an Georg Eisenreich, Vorsitzender der Justizministerkonferenz und bayerischer Staatsminister der Justiz. Anlass des Treffens war die Justizministerkonferenz am 10. November in Berlin. Georg Eisenreich dankte Sylvie Kairis, Heike Wanke und Fred Rehberg für die Resolution. Minister Eisenreich: „Die großen Herausforderungen stellen sich zurzeit in vielen Bereichen. Die Länder werden sich mit der Resolution kurzfristig befassen.“

Die Betreuungslandschaft als Ganzes ist in Not geraten. Die Preisexplosion bei Energie, Mobilität, Sach- und Mietkosten sowie die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro bedrohen Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen existenziell. Die rechtliche Betreuung in Deutschland droht zu kollabieren, so die Warnung des Verbands. Industrie und Gewerbe könnten die Kostenentwicklungen zumindest teilweise auffangen oder weitergeben. Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen sei dies nicht möglich, da die Vergütung durch den Staat geregelt und festgelegt wird.

Die Betreuervergütung war 2019 erhöht worden. Nach mehr als 14 Jahren ohne Anpassung. Der angekündigte Wert von 17 Prozent ist jedoch nicht erreicht worden, wie eine aktuelle Studie des BdB belegt. Für die Studie wurden die zwei meistgenutzten Arbeitsprogramme der Berufsinhaber*innen ausgewertet. Die zeitliche Entwicklung der Betreuungsvergütung wurde 2019 nicht berücksichtigt. Denn mit der Dauer einer Betreuung reduziert sich die Vergütung. Von den geplanten 17 Prozent sind im Mittel nur 12,3 Prozent tatsächlich angekommen.

Der BdB hat die Resolution an die Justizministerien des Bundes und der Länder, an Abgeordnete des Bundestages und der Landtage sowie andere Entscheidungsträger übergeben. Der Verband hofft nun, dass sich die Politik zügig bewegt, um eine Lösung zu finden.

Den vollständigen Text der Resolution finden Sie hier

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.