Sachsens Justizministerin Katja Meier will Notlage im Kreis der Justizminister*innen thematisieren
- Betreuungsreform
- Kampagne
- Vergütung
Die BdB-Vertreter übergaben Ministerin Meier eine Resolution zur aktuellen Notlage: Infolge der Preisexplosion bei Energie, Mobilität, Sach- und Mietkosten sowie der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sind Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen existenziell bedroht. Hennes Göers: „Wir fordern das sofortige Handeln der Politik. Sonst werden viele Betreuungsvereine und selbstständige Betreuer*innen ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Die rechtliche Betreuung in Deutschland wird kollabieren.“
Katja Meier signalisierte Verständnis für die Notlage: „Ich will das Thema im Kreis meiner Kolleginnen und Kollegen initiativ ansprechen und über eine zeitnahe Lösung diskutieren.“
Die generelle Frage, wie eine faire und angemessene Vergütung der Betreuertätigkeit aussieht, war ein weiteres Thema des Gesprächs. Bis Ende 2024 soll die Vergütung evaluiert werden, so hat es das Gesetz von 2019 vorgesehen. Harald Freter: „Der Zeitplan ist knapp. Wir fordern, dass sich Bund und Länder zeitnah über das Konzept der Evaluation verständigen und sich Gedanken zum Gesetzgebungsverfahren machen.“
In diesem Zusammenhang verwiesen die BdB-Vertreter auf eine aktuelle Studie des Verbands, die belegt, dass die 2019 angekündigte Erhöhung um 17 Prozent nicht erreicht wurde: „Im Mittel sind nur 12,3 Prozent angekommen. Diese Lücke muss langfristig geschlossen werden“, so Hennes Göers.
Der Gesetzgeber hatte 2019 mit einer Tarifsteigerung von 2 Prozent kalkuliert. Hennes Göers: „Angesichts der Inflationsentwicklung seit 2019 sowie der aktuellen Kostenexplosionen sind die Kostensteigerungen im zweistelligen Prozentbereich angekommen. Diese Kosten können wir weder auffangen noch weitergeben. Auch sind wir kein Tarifpartner. Wir bleiben darauf sitzen.“
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.