Betreuung ist eine hochprofessionelle Arbeit

Vorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt fordert gute Umsetzung der Reform

„Gut gemeint, ist nicht automatisch gut gemacht. Rechtliche Betreuung ist eine komplexe, hochprofessionelle Arbeit. Sie erfordert die entsprechende Ausbildung und sie braucht vernünftige Rahmenbedingungen. Damit der Grundgedanke der Reform umgesetzt wird: Menschen mit Behinderung, die eine rechtliche Betreuung haben, sollen so weit wie möglich selbst entscheiden!“ Dies sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker und seiner Stellvertreterin Andrea Schwin-Haumesser.

Thorsten Becker, BdB-Vorsitzender, Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende Bundesvereinigung Lebenshilfe, Andrea Schwin-Haumesser, stv. BdB-Vorsitzende © BdB/Sven Darmer

Der BdB fordert eine vorgezogene Dynamisierung der Vergütung. Thorsten Becker: „Der Ukraine-Krieg, Inflation und die Erhöhung des Mindestlohns erweisen sich als Preistreiber, die Berufsbetreuer*innen und Vereine in Nöte bringen. Die vorgezogene Dynamisierung ist jetzt nötig, bevor wir Ende 2024 nach der Evaluierung grundsätzlich über die Vergütungserhöhung sprechen. Die Frage der Vergütung ist wichtig für die Umsetzung der Qualitätsansprüche, die das Reformgesetz formuliert hat.“

Anlass des Treffens in Berlin war die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV), die am 8. Juli im Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Verordnung ist Teil des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Das reformierte Betreuungsrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet und definiert Betreuung als Prozess, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Wichtigstes Instrument ist die Unterstützte Entscheidungsfindung. BdB und Lebenshilfe sind sich einig, dass es eine Bundesfachstelle Unterstützte Entscheidungsfindung braucht, die das Ziel verfolgt, allgemeinverbindliche Standards festzuschreiben. Ulla Schmidt: „Wir sind uns da ganz einig. Unterstützte Entscheidungsfindung kann nicht jeder. Sie muss erlernt werden. Alle Akteure im Betreuungswesen sollten ein gemeinsames Verständnis entwickeln, das sich auch überprüfen lässt.“

Kritisch sehen Lebenshilfe und BdB, dass die Länder den Umfang des Sachkundelehrgangs aus dem Entwurf nochmals deutlich absenken wollen. Perspektivisch soll nach den Vorstellungen des Verbands ein Hochschulstudium zum Beruf führen. Thorsten Becker: „Unser komplexer Beruf rechtfertigt eine akademische Ausbildung. Vier betreuungsspezifische Studiengänge gibt es bereits, die neben Wissen und Anwendungskompetenzen auch wichtige Haltungs- und Wertefragen vermitteln.“ Der Vorschlag, wenigstens ein verpflichtendes Fortbildungsprogramm in die Verordnung aufzunehmen, scheitert am Widerstand einiger Bundesländer, die zu hohe Kosten befürchten.

Die Reform hat Folgen für das Ehrenamt, denn die Qualitätsansprüche steigen. Andrea Schwin-Haumesser: „Auch die Klientin, der Klient einer ehrenamtlichen Betreuerin oder eines ehrenamtlichen Betreuers hat Anspruch auf die gleiche Qualität. Vereine übernehmen schon jetzt diese wichtige Querschnittsaufgabe. Beim Verein für Betreuungen in Esslingen a.N. sind aktuell etwa 200 Ehrenamtliche angebunden, die geschult, beraten und in ihrer Amtsführung unterstützt werden, wenn sie dies von sich aus nachfragen. Es könnten haarsträubende Fehler vermieden werden.“

Der BdB schlägt einen Bürger-Profi-Mix vor. Ehrenamtler sollten einen Anspruch auf Unterstützung durch einen Profi haben, wenn es schwierig wird.

Ulla Schmidt sagt: „Einen Bürger-Profi-Mix wünschen wir uns auch für Eltern und Angehörige. Vor jeder Übernahme einer Betreuung müssen Menschen erfahren, was auf sie zukommt. Und wer ihnen im Zweifel hilft.“

Thorsten Becker: „Wir sehen Betreuung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ohne Ehrenamtler geht es nicht. Ohne Schulung auch nicht. Mit guter Unterstützung können wir die Ehrenamtlichen bei der Stange halten. Das Zusammenspiel von Berufs- und freiwilliger Feuerwehr zeigt, wie das Bürger-Profi-Tandem funktioniert. Ohne Ausbildung kommt dort niemand ans C-Rohr!“

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.