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FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr unterstützt Kammerkonzept

Wenn der Berufsstand eine Kammer will, soll er sie bekommen!

Berlin, 29. Juni 2022 – Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr kann sich vorstellen, dass langfristig eine Betreuerkammer eingerichtet wird. Dies signalisierte sie im Gespräch mit Thorsten Becker, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB), und dessen Stellvertreterin Andrea Schwin-Haumesser.

MdB Katrin Helling-Plahr (FDP), Thorsten Becker und Andrea Schwin-Haumesser (BdB) © BdB/Sven Darmer

Wichtig sei, dass der Berufsstand die Kammer „in der Breite will“, so Helling-Plahr: „Allerdings müsste durch entsprechende Erhebungen abgesichert werden, dass jenseits von Verbandsstrukturen und Delegiertenbeschlüssen, die Mehrheit der Berufsbetreuer und -betreuerinnen für die Einführung einer Kammer ist.“ Eine Umfrage könnten sich unter bestimmten Umständen auch Thorsten Becker und Andrea Schwin-Haumesser vorstellen – beispielsweise nach dem Abschluss der Registrierung. 

Der BdB argumentiert seit Jahren für eine Betreuerkammer. Thorsten Becker: „Unser Ziel ist es, die Qualität in der rechtlichen Betreuung auf ein verlässliches Niveau zu bringen. Das Reformgesetz, das 2023 in Kraft tritt, setzt den rechtlichen Rahmen. Die fachliche Ausarbeitung muss auf Ebene des Berufsstandes erfolgen. Der Beruf kann sich nur aus sich selbst heraus entwickeln.“ Andrea Schwin-Haumesser ergänzte: „Eine Betreuerkammer würde viele Probleme lösen und für Verbindlichkeit in Fragen der Qualität sorgen. Jede Klientin und jeder Klient hat zu Recht den Anspruch auf eine kompetente und qualitativ hochwertige Betreuung.“

Im Zentrum der Reform der rechtlichen Betreuung steht die Unterstütze Entscheidungsfindung, die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. „Ein Fachdiskurs wird nötig sein, um allgemeinverbindlich festzuschreiben, was die Unterstützte Entscheidungsfindung ausmacht“, sagt Thorsten Becker: „Alle Akteure müssen ein vergleichbares Verständnis entwickeln. Wir schlagen daher vor, eine Bundesfachstelle ins Leben zu rufen.“

Ein zentrales Thema des Treffens im Bundestag war die Frage der Vergütung. Der Ukraine-Krieg, Inflation und die baldige Erhöhung des Mindestlohns erweisen sich als Preistreiber, weswegen der BdB eine vorgezogene Dynamisierung fordert. „Berufsbetreuer*innen und Vereine sind erneut in Not“, berichtet Andrea Schwin-Haumesser, die beim Betreuungsverein Esslingen tätig ist. Katrin Helling-Plahr kann die Forderung nachvollziehen: „Die Vergütung ist in dieser Wahlperiode dran und das zurecht. Die Dynamisierung ist vernünftig. Wir führen sonst immer wieder die gleiche Diskussion. Dies gilt auch für Anwälte, Dolmetscher und weitere Berufsgruppen.“

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.