Jahrestagung 2024
Wann:
Wo:
Veranstaltungsort
Dorint Kongresshotel MannheimFriedrichsring 668161 MannheimVon:
Gespannt sein dürfen alle Teilnehmer*innen auf den Eröffnungsvortrag am Donnerstagnachmittag: Prof. Dr. Giovanni Maio (Foto), Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wird zum Thema "Betreuung als ethischer Auftrag" sprechen. Nach Interview und Diskussion zu diesem Vortrag wird sich der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker den Fragen von Anne Heitmann (ah kommunikation) stellen, ehe er u.a. mit Wegbegleiter*innen des BdB über Erreichtes und noch zu Erreichendes diskutieren wird. Thema: Bilanz und Ausblick nach 30 Jahren BdB. An der Fachdiskussion teilnehmen werden u.a. Mitglieder des BdB-Beirats für Qualitätsentwicklung sowie auch Gastredner Prof. Dr. Giovanni Maio. Der Abend wird mit einer Feierstunde zum 30-jährigen Bestehen des BdB mit anschließendem Sekt-Empfang ausklingen.
Am Freitag stehen 12 Arbeitsgruppen auf dem Programm, in denen sich die Teilnehmenden zu unterschiedlichen praxisrelevanten Themen austauschen können.
Der abschließende Samstag bietet vier Diskussionsforen, in denen Fachexpert*innen zum Motto der Tagung und weiteren fachlich übergeordneten Themen untereinander und mit den Teilnehmenden ins Gespräch kommen.
09:45 Stadtrundgang
(Treffpunkt Lobby des Dorint Kongresshotels Mannheim)
10:00 Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder
12:30 Mittagessen
14:00 Tagungseröffnung und Grußworte
14:30 Vortrag: Betreuung als ethischer Auftrag
Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M.A. phil. (Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
15:15 Interview und Diskussion zum Vortrag
15:30 Kaffeepause
16:00 Interview mit dem BdB-Vorsitzenden: 30 Jahre BdB: Viel erreicht, vieles noch offen!
Thorsten Becker im Interview mit Anne Heitmann
17:00 Fachdiskussion: Bilanz und Ausblick nach 30 Jahren BdB
Prof. Dr. med. Giovanni Maio; Prof. Dr. Wolf-Rainer Wendt; Achim Rhein; Thorsten Becker; Moderation: Jan Schütte
18:15 Abendessen
20:00 Feierstunde "30 Jahre BdB"
Anschließend Sektempfang (Eintritt frei)
09:00 Arbeitsgruppen
Teilnehmende können sich entweder für eine Intensivarbeitsgruppe oder zwei Kurzarbeitsgruppen entscheiden.
A) Intensivarbeitsgruppen
von 9:00 Uhr bis 12:00, mit Kaffeepause von ca. 10:15-10:45 Uhr
AG 1: Unterstützte Entscheidungsfindung als beruflicher Kernprozess
Dr. Thorsten Stoy; Alexander Laviziano
AG 2: Büroorganisation für Berufseinsteiger*innen
Sven Eichner; Fred Fiedler
AG 3: Versorgungslagen und Bedarfe bei Klient*innen mit einer intellektuellen Entwicklungsstörung und herausfordernden Verhaltensweisen
Claus Diegel; Jochen Grimm
AG 4: Selbstbestimmung bei Klient*innen mit affektiven Störungen (Depression-Manie-Bipolare Störungen)
Prof. Dr. med. Martin Ohlmeier; Fred Rehberg
B) Kurzarbeitsgruppen
Die Kurzarbeitsgruppen finden einmal in der Zeit von 9:00 bis ca. 10:15 Uhr statt und werden nach einer Kaffeepause (10:15 -10:45 Uhr) inhaltlich wiederholt. So können die Teilnehmenden an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen.
AG 5: Aktuelles aus dem Rechtsbereich
Kay Lütgens
AG 6: Selbstbestimmung in der rechtlichen Betreuung und ihre Grenzen
Sabine Schindler; Andrea Schwin-Haumesser
AG 7: Kontopfändung - Handlungsbedarfe und Schutzmöglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Betreuung
Pablo Vondey
AG 8: Die neue Vermögenssorge: Finanzielle Angelegenheiten - Selbstverwaltung und Betreueraufgaben
Peter Berger
AG 9: Unternehmensführung für rechtliche Betreuer*innen: Büroorganisation, Zeitmanagement, Datenschutz und Mitarbeiter*innen
Mandy Catic; Katharina Rinne
AG 10: Von der Lebenslage zur Betreuungsplanung: Unterstützte Entscheidungsfindung im Rahmen des Betreuungsmanagements
Thomas Lücking; Christian Kästner
AG 11: Das doppelte Chaos: Menschen mit Sucht und psychischer Erkrankung in der rechtlichen Betreuung
Sabine Waldow
AG 12: Aufenthaltsbestimmungsrecht - ein Aufgabenbereich im Wandel
Susanne Weber-Käßer; Pia Konrad
12:30 Mittagessen
14:00 Delegiertenversammlung
16:00 Kaffeepause
16:30 Fortsetzung Delegiertenversammlung
18:30 Abendessen
19:30 ggf. Fortsetzung der Delegiertenversammlung
anschließend Disco
09:00 Foren
Forum A: 30 Jahre BdB: Viel erreicht, Vieles noch offen!
Annette Schnellenbach, Prof. Dr. Dagmar Brosey, Thorsten Becker und weitere
Moderation: Dr. Harald Freter
Forum B: Kampagne live: Ergebnisse der Mitgliederbefragungen des BdB politisch nutzen
Nicole Genitheim, Hennes Göers und weitere
Moderation: Pia Konrad
Forum C: Ethik in der Betreuung - Wir übernehmen Verantwortung!
Jurand Daszkowski, Alexander Laviziano, Peter Berger und weitere
Moderation: Andrea Schwin-Haumesser
Forum D: Erweiterte Unterstützung: Erfahrungen von und Perspektiven für Berufsbetreuer*innen aus den ersten Modellprojekten
Marianne Berndorfer, Achim Rhein, Fred Rehberg und weitere
Moderation: Anja Pfeifer
10:30 Kaffeepause
11:00 Politische Podiumsdiskussion
Evaluation der Betreuervergütung: Was bringt die Politik für Berufsbetreuer*innen ein?
Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen und Thorsten Becker
Moderation: Anne Heitmann
12:30 Ende der Tagung
Dr. Thorsten Stoy; Alexander Laviziano
Seit Beginn der Diskussion zur Umsetzung von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" gilt die Unterstützte Entscheidungsfindung als Leitkonzept einer rechtlichen Betreuung, die darauf abzielt, dass die unterstützte Person als Subjekt des Handelns über ihr eigenes Leben selbst bestimmt. Während „Unterstützte Entscheidungsfindung“ - und im internationalen Kontext supported decision making - fachpolitisch zu einem geflügelten Wort wurde, existieren keine etablierten Leitlinien für eine konkrete Umsetzung des Konzepts in der alltäglichen Betreuungsarbeit.
Im Rahmen seiner aktuellen Initiative zum Aufbau eines Qualitätssystems für Betreuerbüros und Betreuungsvereine definiert der BdB die Unterstützte Entscheidungsfindung als einen beruflichen Kernprozess, der für die Realisierung des Zwecks der beruflichen Tätigkeit - Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung - eine herausragende Rolle spielt. Der Kernprozess umfasst u. a. eine Darstellung der Qualitätskriterien sowie der Ziele, Zuständigkeiten, Schnittstellen und Teilprozesse Unterstützer Entscheidungsfindung und bietet eine klare Orientierung für den Berufsalltag. Der BdB erarbeitet die Kernprozesse des Berufs im Dialog mit erfahrenen Betreuer*innen und Expert*innen aus Wissenschaft und Selbsthilfe und wird die ersten Ergebnisse dieser Arbeit auf der Jahrestagung präsentieren. Wir freuen uns auf eine entsprechend intensive, vielstimmige, praxisorientierte und fallbezogene Diskussion zur Unterstützten Entscheidungsfindung im Rahmen der Arbeitsgruppe!
Sven Eichner; Fred Fiedler
Die Tätigkeit als rechtliche*r Betreuer*in ist vielschichtig und wird mit Erweiterung des Klientenstammes zunehmend anspruchsvoller. Um durch die vielfältigen Anforderungen und teilweise krisenhaften Betreuungssituationen nicht den Überblick zu verlieren, ist es hilfreich, schon zu Beginn der Tätigkeit eine funktionierende Bürostruktur zu etablieren. Idealerweise befördert diese äußere Struktur auch die Bildung einer inneren Struktur, sprich die Findung einer gesunden Einstellung zum Beruf.
In der Arbeitsgruppe „Büroorganisation für Berufseinsteiger*innen“ stellen Ihnen die erfahrenen Berufsbetreuer Sven Eichner und Fred Fiedler Anregungen zu einer effizienten Arbeitsweise vor. Dabei werden vor allem die praktischen Anwendungen digitaler Helfer vorgestellt sowie auf die Schaffung eines kollegialen Netzwerkes hingewiesen.
Jeder Berufsinhaber*in muss die für sich passende Organisationsstruktur finden und diese eigenständig umsetzen. In der Arbeitsgruppe werden daher erste Impulse zur Schaffung einer effizienten Bürostruktur ausgearbeitet. Hierfür erhalten die Teilnehmer*innen zahlreiche praxisrelevante Hinweise, die sich in der jahrelangen Tätigkeit der Dozenten etabliert haben.
Claus Diegel; Jochen Grimm
Menschen mit kognitiven Einschränkungen („Geistige Behinderung“) zeigen häufig auffälliges oder herausforderndes Verhalten. Sie sind durch ihre Problematik und ihre Erfahrungen in ihrer Lebensqualität und ihren Entwicklungsmöglichkeiten zusätzlich eingeschränkt. Das Risiko der Entwicklung psychischer Störungen ist stark erhöht.
Das herausfordernde Verhalten von Klient*innen stellt auch rechtliche Betreuer*innen ggf. vor große Herausforderungen und kann zu einer Einschränkung der beruflichen Lebensqualität führen.
Auf folgende Themen wollen wir daher u.a. im Rahmen der Arbeitsgruppe eingehen:
- Entstehung und Entwicklung herausfordernden Verhaltens
- Die Bedeutung von Interaktion bei Entstehung und Aufrechterhaltung
- Herausforderndes Verhalten als Anpassungsleistung
- Die Bedeutung kommunikativer Fähigkeiten bei der Entwicklung herausfordernden Verhaltens
- Interventionsmöglichkeiten bei herausforderndem Verhalten
- Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen Diensten
Die Veranstaltung umfasst theoretische und praktische Anteile. Bitte bringen Sie Beispiele aus Ihrer Arbeit mit, die wir dann einbeziehen können.
Prof. Dr. Martin Ohlmeier; Fred Rehberg
In der Intensivarbeitsgruppe wird ein Überblick über die klinischen Symptome der Depression, Manie und der bipolaren Störung, deren Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten gegeben.
Insbesondere wird in der Arbeitsgruppe auch auf die betreuungsrechtliche Problematik bei Selbst- und Fremdgefährdung im Sinne akuter Suizidalität, wahnhafter bzw. psychotischer Symptomatik eingegangen und die rechtlichen bzw. klinischen Konsequenzen herausgearbeitet, die sich hieraus ergeben können.
Ein besonderes Augenmerk der Arbeitsgruppe liegt auch auf der Problematik der krankheitsbedingt eingeschränkten freien Willensbildung und den daraus resultierenden rechtlichen und ethischen Konsequenzen hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechtes.
Die Teilnehmenden sind eingeladen, gerne eigene Praxisbeispiele einzubringen.
Literatur:
S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen, https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-019
S3-Leitlinie Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression, https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/nvl-005
Kay Lütgens
Die Betreuungsrechtsreform hat für alle Beteiligten erhebliche Änderungen mit sich gebracht und es bestehen nach wie vor einige Unsicherheiten bezüglich des Umgangs mit den neuen rechtlichen Vorgaben. In dieser Arbeitsgruppe wird zunächst ein Überblick über erste Gerichtsentscheidungen zum „neuen Recht“ und einige oft als kritisch empfundene Aspekte der Reform (z.B. der Neufassung der Regelung zur Betreuerhaftung) gegeben.
Daneben wird sich die Arbeitsgruppe auch mit einigen von der Reform unabhängigen Streitpunkten - z.B. der nicht gerade leicht verständlichen vergütungsrechtlichen Regelung zum Heimbegriff - beschäftigen und einen Überblick über einige Besonderheiten des Inflationsausgleichs geben.
Sabine Schindler; Andrea Schwin-Haumesser
Im neuen Betreuungsrecht ist der paternalistisch angehauchte Begriff des „Wohls“ der Klient*innen entfallen. Vielmehr stehen die Wunschbefolgung und Selbstbestimmung im Mittelpunkt des Handelns der rechtlichen Betreuer*innen.
Diese neue zentrale Bestimmung wirft nach wie vor viele Fragen und Unsicherheiten bei den Berufsinhaber*innen auf.
Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass bei aller Unterstützung und Selbstbestimmung der Klient*innen, ein Schutzauftrag durch die rechtliche Betreuung bestehen bleibt. Es ist weiterhin die Pflicht, Klient*innen unter bestimmten Bedingungen vor missbräuchlicher Einflussnahme und Selbstschädigung zu schützen, also auch Maßnahmen ohne oder gegen deren Willen umzusetzen (ersetzende Entscheidung).
Insofern ist die Wunschbefolgung und die Achtung der Selbstbestimmung im neuen Betreuungsrecht in allererster Linie ein veränderter Anspruch an die eigene Fachlichkeit und Professionalität. Dies erfordert bei Weitem mehr als die im Gesetz genannte „Kommunikation“, und hinter dem Begriff „Unterstützte Entscheidungsfindung“ verbirgt sich in der Praxis mehr als man vielleicht vermutet.
Diesen Aspekten wollen wir in unserer Arbeitsgruppe u.a. praktisch im Rahmen von Fallbeispielen nachgehen, die sehr gerne auch von den Teilnehmenden eingebracht werden können.
Pablo Vondey
Die Kontopfändung ist die Zwangsvollstreckungsmaßnahme, der Betreuer*innen in der Praxis am häufigsten gegenüberstehen. Die unmittelbare Existenzgefährdung und die Komplexität der gesetzlichen Regelungen sorgen nicht nur bei den Klient*innen, sondern auch bei den Betreuer*innen regelmäßig für erhebliche Verunsicherung.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe wird ein kompakter Einblick in den Kontopfändungsschutz gegeben, um die für eine effektive Unterstützung der Klient*innen erforderliche Handlungssicherheit zu vermitteln.
Peter Berger
Der Umgang mit den Finanzen für die Betreuten mit dem Aufgabenbereich “Vermögensangelegenheiten” war schon immer eine Herausforderung für die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Betreuer*innen und Klient*innen.
Nachdem der neue § 1838 BGB gleich in seinem ersten Satz auf die Wunschbefolgung nach § 1821 BGB hinweist, sind die Herausforderungen nicht kleiner geworden. Wann und in welchem Umfang sind die Wünsche der Klient*innen zu berücksichtigen? Wo beginnt die Selbstschädigung, bei der Betreuer*innen einzugreifen haben? Wieviel Selbstbestimmung muss zugelassen werden?
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, das geltende Recht vorzustellen und mit praxisnahen Tipps zu unterfüttern. Diskussion und Ideen sind in der AG ausdrücklich erwünscht.
Mandy Catic; Katharina Rinne
Alle, die Betreuungen beruflich oder hauptberuflich führen, müssen sich früher oder später mit dem Thema Wirtschaftlichkeit auseinandersetzen. Mit den Anforderungen der heutigen Zeit gilt es, das „Unternehmen Betreuung“ zu organisieren und zu strukturieren, damit es langfristig erfolgreich bleibt und die vorhandenen Ressourcen möglichst sinnvoll eingesetzt werden.
In dieser Arbeitsgruppe wird Ihre Mitarbeit großgeschrieben! Die Referentinnen werden mit Ihnen, im Charakter eines Workshops, zu den Themen Büroorganisation, Zeitmanagement, Mitarbeiter*innen, Delegation und Datenschutz, einen möglichst individuellen theoretischen Input geben und die rechtlichen Rahmenbedingungen abklären. Außerdem bekommen Sie die Möglichkeit für einen moderierten Austausch in der Gruppe zu den relevantesten Themen.
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Ihnen bewährte strukturelle Prozesse aus der Betreuungspraxis näherzubringen, die Sie in Ihrem täglichen Arbeitsumfeld unterstützen können. Insbesondere wird es die Möglichkeit geben, praktikable Ideen auszutauschen, um sinnvolle Ansätze anderer Teilnehmenden kennenzulernen. Verbandsjuristin Katharina Rinne wird darüber hinaus ihr gesamtes rechtliches Fachwissen einbringen, um nicht nur eine effiziente, sondern auch rechtskonforme Arbeitsweise zu gewährleisten.
Thomas Lücking; Christian Kästner
Bei Einrichtung der Betreuung befindet sich der Mensch in einer besonderen Lebenslage, die häufig einen Wendepunkt in seinem Leben bedeutet. Beeinträchtigungen, die neu aufgetreten sind, führen zu Unterstützungsbedarfen, deren Deckung durch die Betreuung organisiert werden soll. Hierbei ist es das Ziel, das die Person mit Hilfe des Betreuungsmanagements gut abgewogene Entscheidungen für ihre Zukunft treffen kann.
Das Konzept der Lebenslage von W.R. Wendt (u.a. 2018) sieht sowohl die äußeren Lebensumstände (Außenwelt/Sozialraum) als auch die innere Situation (Persönliche Disposition/Innenwelt) als Bestandteile der Lebenslage an, die in den zeitlichen Kontext des Lebensverlaufes der Person gestellt werden. Die Biografie mündet in die aktuelle Lebenslage. Zugleich ist sie der Ausgangspunkt für die Planung von Lebensentwürfen und Perspektive für die Zukunft.
Die Analyse der aktuellen Lebenslage mit allen ihren Aspekten bildet die Grundlage für das Betreuungsmanagement.
Es ist erforderlich, den Menschen mit seinen Stärken und Schwächen kennenzulernen und eine Beziehung aufzubauen. Seine Lebensentwürfe, Lebenserfahrungen und Wertvorstellungen werden auch die weitere Lebensplanung prägen und müssen im Rahmen des Betreuungsmanagements berücksichtigt werden.
Verschiedene Bereiche der Außenwelt, z.B. Wohnsituation, Arbeit, finanzielle Situation, Gesundheit und Behinderung betreffen den jeweiligen Aufgabenkreis des*der Betreuer*in. Diese sind auf ihre Möglichkeiten der Veränderung, möglichst Verbesserung, oder auf Erhalt und Stabilisierung zu prüfen.
Im Verlauf des Prozesses des Betreuungsmanagements werden Alternativen zu den bisherigen Verhaltensmustern und Vorstellungen gemeinsam erarbeitet. Bei den Umweltbedingungen sind notwendige Faktoren für eine Stabilisierung und Verbesserung aufzuzeigen. Hierdurch wird der Blickwinkel des*der Klient*in geweitet und eigenständige Entscheidungen und Zielfestlegungen ermöglicht. Nach Möglichkeit soll dann auch eine eigene Regelung ihrer Angelegenheiten erfolgen. Dort, wo Unterstützung erforderlich und gewünscht ist, soll diese dann installiert werden.
In einem Impulsreferat werden die Konzepte der Lebenslage und des Betreuungsmanagements sowie ihr Ineinandergreifen vorgestellt. Anhand einer Fallschilderung werden die Inhalte dann im Plenum diskutiert und auf die Praxis übertragen.
Sabine Waldow
Abhängigkeitssyndrom plus psychische Erkrankung ergibt eine Doppel- bzw. Mehrfachdiagnose. Kurzum: Eine Herausforderung, die es in sich hat: Chronische Krankheitsgeschichten, chaotische Hilfeverläufe und schwere Beeinträchtigungen prägen den Lebenslauf der Betroffenen. Sie werden häufig als anstrengend und schwer therapierbar wahrgenommen. Und auch Ihnen verlangt diese Aufgabe einiges ab.
Was bedeutet es, mit diesen Diagnosen zu leben? Wie können wir diese Menschen zufriedenstellend unterstützen und ihre Interessen, bspw. gegenüber Institutionen, wahren? Welche Ziele sind realisierbar? Welche Haltung zu süchtigen Menschen ist hilfreich?
Zu diesen Fragen erhalten Sie in der Arbeitsgruppe Input, diese Fragen wollen wir in der AG diskutieren.
Susanne Weber-Käßer; Pia Konrad
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Aufgabenbereich, der regelmäßig von Betreuungsgerichten eingerichtet wird. Aber was steckt dahinter, was umfasst dieser Aufgabenbereich?
Vor der Reform des Betreuungsrechtes 2023 war dies ein Aufgabenbereich mit weitreichenden Möglichkeiten, stellvertretend für den*die Klient*in zu handeln. In diesen Aufgabenbereich fielen Entscheidungen des*der Betreuer*in rund um die Wohnung, also Wohnungsangelegenheiten, er war die Grundlage für das Handeln von Betreuer*innen bei der Unterbringung oder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bis hin zu der Festlegung und Bestimmung des Aufenthaltes der Klient*innen und der Herausgabe der Klient*innen von dritten Personen.
Seit der Reform stellt sich die Sachlage anders dar. Die Einrichtung der Aufgabenbereiche muss sich daran messen lassen, ob im Einzelfall individuell die Erforderlichkeit gegeben ist. Konsequenterweise hat der Gesetzgeber Teilbereiche des bisherigen Aufgabenbereichs Aufenthaltsbestimmung eigenständig geregelt, so die Unterbringungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen, die als Aufgabenbereich gesondert angeordnet werden müssen, § 1815 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB, ebenso die stellvertretende Begründung des Aufenthalts im Ausland, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Demgegenüber weist § 1834 Abs. 2 BGB - Herausgabe eines*einer Klient*in von anderen Personen- auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, § 1834 Abs. 2 BGB.
Ganz offensichtlich existiert dieser Aufgabenbereich noch, aber welchen Inhalt hat er, welcher Regelungsbereich ist nach der Reform des Betreuungsrechts für den*die gerichtlich bestellte*n Betreuer*in noch eröffnet? Muss ein*e Betreuer*in bei einem „Altfall“ den eingerichteten Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung abändern lassen?
Neben einem fachlichen Input, der den Inhalt des Aufgabenbereichs Aufenthaltsbestimmung vor der Betreuungsrechtsreform und danach konkretisiert, werden unter Einbeziehung von Fragen und Fallbeispielen der Teilnehmer*innen die praktischen Aspekte der Anwendung des Aufgabenbereiches Aufenthaltsbestimmung erarbeitet.
Referent*innen: Annette Schnellenbach; Prof. Dr. Dagmar Brosey; Thorsten Becker und weitere
Moderation: Dr. Harald Freter
Der BdB feiert 2024 sein 30jähriges Bestehen. Mit rund 8.000 Mitgliedern ist er die mit Abstand stärkste Interessenvertretung im Bereich Betreuung. Er sieht sich als die kollegiale Heimat seiner Mitglieder, die er darin stärkt, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen zu führen.
Dieses Verbandsjubiläum ist Anlass, kurz innezuhalten und mit Stolz auf vergangene materielle und inhaltliche Erfolge zurückzublicken, aber auch kritisch auf die gegenwärtige Situation zu schauen.
Mit dem 2023 in Kraft getretenen Reformgesetz wurde ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren etabliert, das den Beruf Betreuer*in erstmals anerkannt und eine zumindest basale Qualifikation in Form eines Sachkundenachweises definiert. Zugleich wurde die Position der betreuten Menschen durch deutliche Anknüpfung an die UN-BRK gestärkt.
Gleichzeitig brachte diese Reform aber auch deutlichen Mehraufwand für die Betreuer*innen mit sich, der durch die zuletzt 2019 erfolge Vergütungsanpassung und den Inflationsausgleich für 2024/25 nur äußerst unzureichend abgebildet wird. Die Folge ist, dass Betreuungsvereine und selbstständige Betreuer*innen die Arbeit einstellen und es zunehmend schwieriger wird, qualifizierte Betreuer*innen zu finden.
Dem aktuellen Prozess zur Evaluation der Vergütung kommt hier eine für die Zukunft des Betreuungssystems insgesamt zentrale Bedeutung zu. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat hier einen Prozess zur Beteiligung der Fachwelt etabliert, dankenswerterweise so rechtzeitig, dass eine gesetzgeberische Verabschiedung eines neuen Vergütungssystems in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages noch möglich erscheint.
Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sind die nach einer leistungsgerechten Vergütung und der Struktur des Vergütungssystems mit seiner nach dem Bildungsgrad differenzierten Dreiteilung und der Differenzierung nach Aufenthaltsstatus und Vermögen der Klient*innen sowie der Betreuungsdauer nebst Fragen nach speziellen Fallkonstellationen, die wegen ihrer besonderen Arbeitsintensität oder Schwierigkeit ergänzend zu einem Pauschalensystem zu vergüten sind.
Diese und andere Fragen werden neben einem kurzen Rückblick auf das Erreichte den wesentlichen Inhalt dieses Forums darstellen.
Referent*innen: Nicole Genitheim; Ina Hellmers; Hennes Göers
Moderation: Pia Konrad
Mitgliederbefragungen lohnen sich und können vom BdB sehr gut u.a. im Rahmen seiner Kampagnen genutzt werden.
Zuletzt konnte der BdB anhand belastbarer Zahlen aus den Ergebnissen seiner Befragung zur Ermittlung eines statistischen Warenkorbes die dringende Notwendigkeit einer Inflationsausgleichszahlung für Berufsbetreuer*innen aufzeigen. Auch wenn diese Zahlung am Ende bei Weitem nicht so hoch war wie vom BdB gefordert, wäre ohne Druck durch den Verband und die belastbaren Argumente aus der Befragung sicher gar nichts passiert.
Nun steht in diesem Jahr die Evaluation der Betreuervergütung an, die bis spätestens Ende des Jahres vorliegen soll. Das BMJ hat dazu eine eigene Befragung durchgeführt.
Um die Evaluation zu unterstützen, hat der BdB eine eigene zweiteilige Mitgliederbefragung beim Institut für Freie Berufe (IFB) in Auftrag gegeben.
Der erste Teil der Untersuchung (Mitte März bis Ende Juni 2022) sollte zeigen, wie sich die Vergütungserhöhung von 2019 konkret ausgewirkt hat. Außerdem wurde nach der Einschätzung der Mitglieder zum entstehenden Mehraufwand durch das Reformgesetz gefragt.
Im zweiten Teil der Befragung (Mitte September bis 31. Oktober 2023) wurden die Mitglieder zu den tatsächlichen Auswirkungen der Betreuungsreform befragt, vor allem zum daraus resultierenden tatsächlichen Mehraufwand.
Die Ergebnisse der zweiteiligen Mitgliederbefragung sowie die Ergebnisse aus der Ermittlung eines Warenkorbes für Berufsbetreuer*innen wird der BdB in die Diskussion zur Evaluation des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) und den weiterführenden politischen Prozess dazu entsprechend einbringen.
Im Forum sollen die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen des BdB kurz vorgestellt und mit Blick auf ihre Bedeutung für die politische Arbeit des BdB im Rahmen des Evaluationsprozesses diskutiert werden. Thematisiert wird dabei auch, wie sich neben den Aktivitäten des Bundesverbandes jeder und jede im Rahmen der aktuellen Vergütungskampagne zu den politischen Forderungen nach einer leistungsgerechten Vergütung aktiv einbringen kann.
Referent*innen: Jurand Daszkowski, Alexander Laviziano; Peter Berger und weitere
Moderation: Andrea Schwin-Haumesser
Der BdB überarbeitet seine Berufsethik und Leitlinien. Diskutieren Sie mit uns die aktuellen Ergebnisse!
Ethische Grundwerte wie Freiheit und Fürsorge, Gerechtigkeit und Teilhabe, haben eine große Bedeutung für den Beruf. Ethische Dilemmata gehören zum Berufsalltag in der rechtlichen Betreuung: Betreuer*innen müssen bei Bedarf abwägen, ob sie die Freiheit eines*einer Klient*in unterstützen, die eigene Gesundheit oder wirtschaftliche Existenz zu schädigen oder ob sie in die Freiheitsrechte eingreifen, weil eine Klientin oder ein Klient im Zustand schwerer gesundheitlicher Krise nicht in der Lage ist, die Realität und die Folgen seiner*ihrer eigenen Entscheidung wahrzunehmen.
Nur wenige Berufsgruppen in der Sozialen Arbeit sind mit solch weitreichenden Machtbefugnissen und einer entsprechend großen Verantwortung ausgestattet - rechtliche Betreuer*innen sind „Retter in der Not“; sie können aber auch enormen Schaden anrichten, wenn sie eine falsche Entscheidung treffen. Deshalb müssen die Berufsangehörigen durch geeignete evidenzbasierte Verfahren und berufliche Selbstreflexion jederzeit und ausnahmslos die Bedarfsgerechtigkeit ihres beruflichen Handelns und eine konsequente Ausrichtung aller Maßnahmen auf die Präferenzen und den Lebensentwurf der unterstützten Person sicherstellen.
Wir freuen uns auf eine vielstimmige und fallbezogene Diskussion über die Grundlagen der Berufsethik und deren praktische Anwendung.
Referent*innen: Marianne Berndorfer; Achim Rhein; Fred Rehberg und weitere
Moderation: Anja Pfeifer
Mit der Reform des Betreuungsrechts wurde das Instrument der „Erweiterten Unterstützung“ neu geschaffen. Dabei handelt es sich um ein im Vorfeld einer Betreuung einzusetzendes temporäres Fall-Management (ohne Vertretungsfunktion), um die Einrichtung einer Betreuung möglichst zu vermeiden.
Auf der praktischen Ebene ist es den Betreuungsbehörden dabei freigestellt, ob sie die Umsetzung selbst durchführen oder dies an anerkannte Betreuungsvereine oder berufliche Betreuer*innen delegieren.
Vor der verbindlichen Einführung der Erweiterten Unterstützung wurde den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, dieses Instrument modellhaft zu erproben. Viele haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und entsprechende Modellprojekte initiiert, zu denen nun erste konkrete Erfahrungen der unterschiedlichen Akteure vorliegen.
In diesem Forum sollen aus unterschiedlichen Sichtweisen erste Erfahrungen aus der modellhaften Erprobung der Erweiterten Unterstützung vorgestellt und anschließend diskutiert werden, welche Perspektiven sich daraus für Berufs- und Vereinsbetreuer*innen ergeben können.