Mit der Einführung eines bundesweit gültigen formalen Zugangs- und Registrierungsverfahren müssen beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen zukünftig u. a. Fachkenntnisse nachweisen, um ihre Tätigkeit auszuführen zu dürfen. Die Vorstellungen des BdB gehen über die aktuellen Regelungen des Gesetzes allerdings hinaus: Als eine geeignete Basis für eine gesetzliche Regelung des Zugangs zum Betreuerberuf sieht der Verband im weiteren Schritt eine verpflichtende spezielle (Zusatz-)Ausbildung in Form einer modularisierten Weiterqualifikation auf Hochschulniveau.
Beitrag im Sozialmagazin, Ausgabe 10, Jahr 2021, Seite 30 - 36
Autor: Dirk Brakenhoff (BdB-Grundsatzreferent)