Entwickler von Zielvorgaben

Compliance-Kommission

Die BdB-Compliance-Kommission entwickelt Zielvorgaben, setzt sich mit typischen Themen der Compliance auseinander und hat eine beratende Funktion.
  • Die Compliance-Richtlinie des BdB

Compliance beschreibt im rechtlichen Bereich die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen oder Verbände und ihre Mitarbeiter*innen. 

Compliance-Richtlinien sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings sind diese sinnvoll, da sie die grundlegenden Regeln (einzuhaltenden Gesetze und Vorschriften sowie interne Bestimmungen -z.B. Satzung-) darstellen und damit einen Leitfaden für rechtmäßiges und redliches Handeln bieten sowie u.a. Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen vorbeugen.

Die  BdB-Compliance-Richtlinie gilt für den Verband, seine Organe sowie die für den Verband ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen. Sie entfaltet keine Wirkung für und gegen die Mitglieder.

Die BdB-Compliance-Kommission

Die Einrichtung der Compliance-Kommission war sinnvoll, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Compliance-Richtlinie zu gewährleisten. Darüber hinaus wird dadurch die Bedeutung von Compliance für das Arbeiten innerhalb des Verbandes betont. Eine Kommission bietet ferner eine Möglichkeit für mitgliedschaftliches Engagement.

Die Mitglieder: 

  • Ralf Radzuweit (auf dem Foto von links)

  • Martin Hamm
  • Harald Kalteier

Die Compliance-Kommission ist unter der E-Mail-Adresse compliancekommission(at)bdb-ev(dot)de erreichbar. Hinweis: Dieses Mailpostfach ist ausschließlich den gewählten Mitgliedern der Compliance-Kommission und dem Geschäftsführer des BdB zugänglich.