Vergleicht man die Anzahl von rechtlichen Betreuungen in den vergangenen Jahren, wird deutlich, dass der Unterstützungsbedarf stetig steigt. Wurden 1995 noch 625.000 Menschen betreut, sind es heute bereits 1,3 Millionen – also fast doppelt so viele. Gründe hierfür gibt es viele: Das durchschnittliche Alter wächst, Familienstrukturen lösen sich auf und soziale Einrichtungen können aufgrund finanzieller Einschränkungen weniger leisten. Zudem wird es immer schwieriger, soziale Unterstützungsleistungen zu beantragen und zu erhalten. Auch die Zahl der Menschen mit Behinderungen und komplexen Problemlagen nimmt zu.
Die Gesamtanzahl der Betreuungsverfahren betrug Ende 2016 schätzungsweise 1.260.000 Betreuungen. Nicht erfasst sind Betreuungsverfahren, die während eines laufenden Kalenderjahres neu begonnen wurden und am Ende des gleichen Jahres nicht mehr fortbestanden.
Während die Zahl der Betreuungsverfahren bis 2012 stark angestiegen ist, hat sie sich in den Folgejahren wieder etwas verringert. 2015 um mehr als 30.000 auf 1.276.538 (ohne Schleswig-Holstein). Für 2016 ist in den 13 Ländern, die gezählt haben (außer Bayern, Bremen, Saarland, aber mit Schleswig-Holstein), ein Fallzahlenrückgang von fast 15.000 Fällen festzustellen, d.h. ein erneuter Rückgang um rund 1,2 % auf schätzungsweise 1.260.000 Betreuungsverfahren. Da nicht für alle Bundesländer flächendeckend Daten vorliegen, wurde zur Berechnung eine vergleichbare Entwicklung unterstellt.
Bei den Erstbestellungen war in den Jahren bis 2015 ein Fallrückgang zu vermerken. 2015 betrugen die Erstbetreuerbestellungen 209.664 (ohne Schleswig-Holstein). In den Bundesländern, für die 2015er und 2016er Zahlen vorliegen (alle außer Baden-Württemberg, Bremen, Saarland), stiegen die Erstbestellungszahlen wieder von 176.204 auf 192.014.
Der Anteil beruflicher Betreuer*innen stieg weiter an und nähert sich inzwischen der 50 Prozent (genau: 47,2%). Damit einhergehend sank der Anteil ehrenamtlich geführter Betreuungen: Er lag 2016 bei rund 53 Prozent.
2015 wurden insgesamt 56.646 Mal freiheitsentziehende Unterbringungen (§ 1906, Abs. 1 BGB) genehmigt, 2016 56.048 Mal – damit bewegt sich der Wert auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Die Unterbringungsquote je 10.000 Einwohner/innen lag 2015 am niedrigsten in Brandenburg (1,87) und am höchsten in Bayern (14,58). Unterbringungsähnliche Maßnahmen, wie Fixierungen und Bettgitter (§ 1906 Abs. 4 BGB), erfolgten im Jahr 2015 51.734 Mal, im Jahr 2016 51.097 Mal.