Unterstützung und Schlichtung bei Konflikten
Das Beschwerdemanagement bietet an, zu schlichten und zu vermitteln. Einzige Voraussetzung: Die Betreuerin oder der Betreuer muss Mitglied im BdB sein oder im BdB-Qualitätsregister aufgeführt sein. Ansonsten sind Gerichte oder Behörden die richtige Anlaufstelle.
Dabei werden die Fälle aus berufsfachlicher Sicht beurteilt. Eine juristische und zivilrechtliche Klärung ersetzt dieses Verfahren nicht. Mit seinem freiwilligen Angebot will der BdB einen Beitrag zu mehr Qualität in der Betreuung leisten und unbürokratische Lösungen bei Konflikten finden.
Vorteile des Beschwerdemanagements:
- Regionale Schlichter*innen sind schnell vor Ort.
- Alle Schlichter*innen sind als Berufsbetreuer*innen im BdB-Qualitätsregister eingetragen und haben zusätzliche Kenntnisse im Bereich der Schlichtung.
- Die BdB-Beschwerdestelle arbeitet fachübergreifend und setzt sich zusammen aus Mitgliedern verschiedener Professionen.
- Die Dienstleistung des BdB-Beschwerdemanagements ist kostenfrei.
Wo reiche ich meine Beschwerde ein?
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die BdB-Geschäftsstelle. Ihre Ansprechpartnerin dort ist:
Martina Fischer-Behr
Telefon: (040) 386 29 03 90
Ablauf bei Beschwerden
Um schnell, unabhängig und ortsnah unterstützen zu können, setzt das BdB-Beschwerdemanagement regionale Schlichter*innen in den jeweiligen Bundesländern ein. Schlichter*nnen sind Berufsbetreuer*innen, die zwischen den Parteien vermitteln und nach Kompromissen und einvernehmlichen Lösungen suchen.
Lässt sich ein Konflikt nicht durch eine Schlichtung lösen, wird er an die fachübergreifende BdB-Beschwerdestelle weitergeleitet. Die Mitglieder prüfen die Fälle aus berufsfachlicher Sicht und setzen sich zusammen aus den Bereichen Berufsbetreuung, Recht, Selbsthilfe-Organisation und BdB-Vorstand. Nur im schlimmsten Fall, wenn die Beschwerdestelle wegen groben Vergehens zum Beispiel einen Ausschluss fordert, wird die BdB-Schiedskommission angerufen.
Dokumentation und Schweigepflicht
Jeder Beschwerdefall wird mit einem Bericht abgeschlossen. Dieser geht allen Beteiligten zu - auch dann, wenn keine Vermittlung oder Lösung möglich war. Selbstverständlich unterliegen alle Beteiligten des Beschwerdemanagements der Schweigepflicht.