Oberstes Organ zwischen Delegiertenversammlungen

Länderrat

Der Länderrat ist das oberste Organ zwischen den Delegiertenversammlungen. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Beratung und Beschlussfassung über allgemeine Empfehlungen an den Vorstand sowie die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan.

Der Länderrat tritt im Regelfall zweimal im Jahr zusammen. Seine Beschlüsse sind für den Vorstand bindend. Der Länderrat besteht aus je zwei Delegierten der Landesgruppen und den Mitgliedern des Bundesvorstandes.

Geschäftsordnung und Protokolle

interne Gruppe für Mitglieder des Länderrates (Login auf meinBdB erforderlich)