Ihre kollegiale Heimat

Mitglied oder Anwärter*in werden

Durch Beschluss der Delegiertenversammlung des BdB vom 5. Mai 2023 können ausschließlich registrierte Berufsbetreuer*innen, Behördenbetreuer*innen und anerkannte Betreuungsvereine Mitglied im BdB werden.

Wer noch auf dem Weg zur Registrierung bzw. Anerkennung ist bzw. diese noch nicht vorlegen kann, hat durch Beschluss der Delegiertenversammlung des BdB vom 5.5.2023 ab sofort die Möglichkeit einer Anwartschaft.

In beiden Fällen erhalten Sie nicht nur praktische Unterstützung für Ihren Berufsalltag bzw. auf Ihrem Weg zur Registrierung, sondern genießen unterm Strich auch klare finanzielle Vorteile. Überzeugen Sie sich selbst!

Was kostet und bietet die Mitgliedschaft im BdB?

Was kostet und bietet die Anwartschaft?