Professionalisierung schafft die Voraussetzung, Betreuungsqualität verbindlich zu definieren und Verfahren und Standards zu etablieren.
Vor dem Hintergrund einer weitestgehend fehlenden staatlichen Qualitätssicherung berufsbetreuerischer Tätigkeit entwickelten sich schon seit in den 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts intensive berufsspezifische Fachlichkeits- und Qualitätsdebatten. Der BdB setzt sich seit seiner Gründung 1994 intensiv für eine Professionalisierung rechtlicher Betreuung ein.
Ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren ist ab 2023 Voraussetzung, um Berufsbetreuer*in zu werden. Rechtliche Betreuer*innen müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen fachlichen und persönlichen Qualifikationen verfügen, um diesen Beruf auszuüben. Damit wird der Beruf „Rechtliche Betreuung“ nach 30 Jahren erstmal anerkannt und wird die weiter voranschreitende Professionalisierung des Berufs nachhaltig prägen.
Hier finden Sie wichtige Konzepte und Überlegungen für eine Professionalisierung der Betreuung.